Achtung, Kolonne – Begegnung mit einem Verband
Ende März führte die Übung der Einsatzeinheit Süd die Fahrzeugkolonne auch durch Hemmingen hindurch. Eine ungewöhnliche Situation und Grund genug, um einige wichtige Fragen zu klären.
Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und die verschiedenen Hilfs- und Rettungsorganisationen sind gelegentlich im Konvoi unterwegs zum Bestimmungsort. Die einzelnen Fahrzeuge sind dabei meist mit farbigen Flaggen versehen und somit als Verband erkennbar. Alle Fahrzeuge des geschlossenen Verbands führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge, allein das letzte Fahrzeug der Kolonne trägt eine grüne Flagge. Zusätzlich kann das letzte Fahrzeug mit gelbem Blinklicht und einer Warntafel ausgestattet sein. Während der Fahrt im Verband darf das Blaulicht der Einsatzfahrzeuge dauerhaft eingeschaltet sein.
Der geschlossene Verband wird rechtlich als ein Fahrzeug angesehen. Das bedeutet wiederum, dass sämtliche Fahrzeuge des Verbands beispielsweise bei Rot über die Ampel fahren dürfen, wenn das erste Fahrzeug diese noch bei Grün passiert hat. Auch im Kreisverkehr, an Fußgängerüberwegen und Kreuzungen darf der Verband zusammenbleiben, andere Verkehrsteilnehmer müssen die Kolonne passieren lassen und dürfen zwischen den Einsatzfahrzeugen nicht einfahren oder einbiegen.
Zu beachten ist auch, dass die Kolonne stets nur als Ganzes überholt werden darf, das Einscheren zwischen die Fahrzeuge ist nicht erlaubt. In der Regel ist das Überholen einer Kolonne deshalb nur auf mehrspurigen Straßen möglich. (tk)